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Zusammenfassung

Alle Beschäftigten (Arbeiter, Angestellte, Beamte, Auszubildende ...) haben einen Anspruch auf 5 Tage Bildungsfreistellung pro Jahr.
Der Anspruch entsteht nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit.
Der Bildungsurlaub von mehreren Jahren kann zusammengefasst werden.
Er kann für allgemeine, politische oder berufliche Weiterbildung genommen werden.
Der Arbeitgeber muss 6 Wochen vor Beginn informiert werden.



Rahmenbedingungen für Bildungsfreistellung in Schleswig-Holstein

Zuständigigkeit:
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Bereich Arbeitsmarktförderung / Bildungsfreistellung
Fleethörn 29 - 31
24103 Kiel
Tel. 0431 9905 1111

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