|
Zusammenfassung
Alle Beschäftigten (Arbeiter, Angestellte, Beamte, Auszubildende ...) haben einen Anspruch auf 5 Tage Bildungsfreistellung pro Jahr.
Der Anspruch entsteht nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit.
Der Bildungsurlaub von mehreren Jahren kann zusammengefasst werden.
Er kann für allgemeine, politische oder berufliche Weiterbildung genommen werden.
Der Arbeitgeber muss 6 Wochen vor Beginn informiert werden.
Rahmenbedingungen für Bildungsfreistellung in Schleswig-Holstein
Zuständigigkeit:
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Bereich Arbeitsmarktförderung / Bildungsfreistellung
Fleethörn 29 - 31
24103 Kiel
Tel. 0431 9905 1111
Gesetze, Verordnungen etc.
Bildungsurlaub im Inland
Anbieter
Bildungsurlaub im Ausland
Sprachreisen als Bildungsurlaub anerkannt in Schleswig-Holstein
|
|
|