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Zusammenfassung
Die Beschäftigten in Rheinland-Pfalz haben einen Anspruch auf 10 Tage Bildungsurlaub innerhalb von 2 Jahren.
Der Anspruch entsteht nach 2 Jahren Betriebszugehörigkeit, bei Auszubildenden nach einem Jahr.
Auszubildende erhalten 3 Tage Bildungsurlaub während der gesamten Ausbildung.
Der Bildungsurlaub kann für berufliche oder gesellschaftspolitische Weiterbildung in Anspruch genommen werden.
Der Arbeitgeber muss 6 Wochen vor Beginn informiert werden.
Rahmenbedingungen für Bildungsurlaub in Rheinland-Pfalz
Zuständigigkeit:
Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung
Forschung und Kultur
Referat 1547
Diether-von-Isebburg-Str. 9-11
55116 Mainz
Gesetze, Verordnungen etc.
Bildungsurlaub im Inland
Anbieter
Bildungsurlaub im Ausland
Sprachreisen als Bildungsurlaub anerkannt in Rheinland-Pfalz
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