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Zusammenfassung
Bildungszeit nehmen können Beschäftigte und Auszubildende mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg sowie Landesbeamte und Richter, deren Beschäftigungs-, Ausbildungs- oder Dienstverhältnis bereits zwölf Monate ununterbrochen besteht.
Der Anspruch auf Bildungszeit beträgt grundsätzlich fünf Arbeitstage pro Jahr. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend. Für Auszubildende beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungszeit, beschränkt auf den Bereich der politischen Weiterbildung und der Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeit.
Beschäftigte beantragen Bildungszeit bei ihrem Arbeitgeber spätestens acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
Rahmenbedingungen für Bildungsurlaub in Baden-Württemberg
Zuständigigkeit:
Regierungspräsidium Karlsruhe
Referat 12
76247 Karlsruhe
Tel: 0721 926-2055
Gesetze, Verordnungen etc.
Angebote im Inland
Bildungszeit BW
Angebote im Ausland
Sprachreisen: Bildungsurlaub anerkannt in Baden-Württemberg
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