Zusammenfassung
In Brandenburg haben Beschäftigte (auch Auszubildende) einen Anspruch auf 10 Tage Bildungsfreistellung innerhalb von 2 Kalenderjahren. Der Anspruch entsteht nach 6 Monaten im Beschäftigtenverhältnis. Die Teilnahme ist möglich an anerkannten Veranstaltungen für berufliche, kulturelle und politische Bildung.
Die Bildungsfreistellung muss 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beantragt werden.
Bildungsurlaub im Ausland
Sprachreisen als Bildungsurlaub anerkannt in Brandenburg
Rahmenbedingungen für Bildungsurlaub in Brandenburg
Zuständigigkeit:
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
- Referat 26 -
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Tel.: 0331 / 866 - 3761
Fax: 0331 / 27548 - 4858
Gesetze, Verordnungen zur "Bildungsfreistellung" in Brandenburg
Bildungsurlaub im Inland
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