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Bildungsurlaub in Nordrhein-Westfalen

In NRW haben alle Beschäftigten einen Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Auszubildende, Beamte und Mitarbeiter in Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten haben keinen Anspruch.
Der Anspruch entsteht nach 6 Monaten im Betrieb.
Er kann für politische oder berufliche Bildung genommen werden.
Der Arbeitgeber ist 6 Wochen vorher zu informieren.



Rahmenbedingungen für Bildungsurlaub NRW

Zuständigigkeit:
Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen
Horionplatz 1
40213 Düsseldorf

Gesetze, Verordnungen etc.



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