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Zusammenfassung

Alle Beschäftigten in Sachsen-Anhalt haben einen Anspruch auf 5 Tage Bildungsfreistellung pro Jahr.
Der Anspruch von 2 Jahren kann zusammengefasst werden.
Der Arbeitgeber ist 6 Wochen vor Beginn der Weiterbildung zu unterrichten.



Rahmenbedingungen für Bildungsurlaub in Sachsen-Anhalt

Zuständigigkeit: Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt
Referat Erwachsenenbildung/Weiterbildung
Turmschanzenstraße 32
39114 Magdeburg

Gesetze, Verordnungen etc.


Bildungsurlaub im Inland

Keine Online-Abfrage



Bildungsurlaub im Ausland


Sprachreisen als Bildungsurlaub anerkannt in Sachsen-Anhalt

 

 
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